Umweltfonds

Fonds zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Region rund um den Flughafen Wien

Der UMWELTFONDS ist ein gemeinnütziger und mildtätiger Fonds nach dem Bundes- Stiftungs- und Fondsgesetz.

Er wurde zur Unterstützung und Förderung der Bewohnerinnen und Bewohnern jener Gemeinden, die durch Fluglärm, durch den Flugbetrieb rund um und auf dem Flughafen Wien in besonders hohem Ausmaß belastet sind oder deren Entwicklungsmöglichkeiten durch den Flugbetrieb erheblich eingeschränkt werden sowie zur Durchführung von Projekten und Umsetzung von Maßnahmen, die eine nachhaltige positive Entwicklung in der Region unterstützen, gegründet.  

Welche Zwecke werden gefördert?

Forschungsprojekte

Erforschung von durch den Flugbetrieb verursachten Umweltbelastungen, sowie von Maßnahmen, die die negativen Auswirkungen des Flugbetriebes reduzieren und minimieren.

Lärmschutzmaßnahmen

Umsetzung von Maßnahmen, die rund um den Flughafen Wien dem Schutz vor Immissionen und Emissionen, die durch den Flugbetrieb verursachten werden, dienen.

Ausgleich für Belastungen aus dem Flugbetrieb

Unterstützung und Förderung der Bewohnerinnen und Bewohner jener Gemeinden, die durch Fluglärm durch den Flugbetrieb rund um und auf dem Flughafen Wien in besonders hohem Ausmaß belastet sind oder deren Entwicklungsmöglichkeiten durch diesen Flugbetrieb erheblich eingeschränkt werden, durch die Umsetzung gemeinnütziger Maßnahmen und Projekte zum Ausgleich der Belastungen und Einschränkungen.

Der Fonds führt gemeinnützige Maßnahmen und Projekte zum Ausgleich der Belastungen und Einschränkungen, die durch den Flugbetrieb rund um und auf dem Flughafen Wien entstehen, durch.

Die durchgeführten Projekte und Maßnahmen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 34 bis 37 und 39 der Bundesabgabenordnung dienen. (Pkt. III Abs 5 der Satzung) fördern den Ausgleich der Belastungen und Einschränkungen, die durch den Flugbetrieb entstehen.

  • Gebietskörperschaften,
  • juristische Personen und
  • Einzelpersonen

können jeweils bis 31. März eines jeden Jahres Vorschläge für die Durchführung von Projekten und Maßnahmen einreichen.

2.1 „Forschungsprojekte“

Erforschung von durch den Flugbetrieb verursachten Umweltbelastungen, sowie von Maßnahmen, die die negativen Auswirkungen des Flugbetriebes reduzieren und minimieren.

2.2 „Lärmschutzmaßnahmen“

Umsetzung von Maßnahmen, die rund um den Flughafen Wien dem Schutz vor Immissionen und Emissionen, die durch den Flugbetrieb verursachten werden, dienen.

2.3 „Ausgleich für Belastungen aus dem Flugbetrieb“

Projekte und Maßnahmen zur Unterstützung und Förderung der Bewohnerinnen und Bewohner jener Gemeinden, die durch Fluglärm durch den Flugbetrieb rund um und auf dem Flughafen Wien in besonders hohem Ausmaß belastet sind oder deren Entwicklungsmöglichkeiten durch diesen Flugbetrieb erheblich eingeschränkt werden. Der Fonds führt gemeinnützige Maßnahmen und Projekte zum Ausgleich der Belastungen und Einschränkungen, die durch den Flugbetrieb rund um und auf dem Flughafen Wien entstehen durch.

Alle Projekte und Maßnahmen müssen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 34 bis 37 und 39 der Bundesabgabenordnung dienen.

3.1

Der Umweltfonds entscheidet alleine über die Höhe des Förderbetrages.

3.2

Der Umweltfonds kann entscheiden, ein Projekt oder eine Maßnahme zur Gänze oder nur teilweise zu fördern; eine teilweise Förderung ist aber nur dann zulässig, wenn das dadurch geförderte Projekt oder die dadurch geförderte Maßnahme noch einem gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 34 bis 37 und 39 der Bundesabgabenordnung im Sinne der Satzung des Umweltfonds dienen kann.

3.3

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt erst nach Erbringung aller anerkannten Nachweise / Rechnungen / Belege. Teilzahlungen nach verwertbaren Teilergebnissen sind möglich. Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen, behält sich der Umweltfonds eine 3-monatige Prüffrist vor.

4.1. Antragstellung

Für die Stellung des Förderantrages ist das dafür vorgesehene Formblatt auszufüllen. Das Formblatt ist auf www.umweltfonds.at abrufbar.

Der Förderantrag ist an folgende Adresse zu richten:

Elektronisch (vorzugsweise):

office@umweltfonds.at

oder

postalisch:
UMWELTFONDS
Fonds zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Region rund um den Flughafen Wien
Stubenring 14/2a
A-1010 Wien

4.2. Förderablauf

Förderantrag vor Projektbeginn

4.2.1

Der Förderantrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Das zur Förderung  bewilligte Projekt darf erst nach Erhalt der Bestätigung, dass der unterfertigte Fördervertrag beim Umweltfonds eingetroffen ist, begonnen werden. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist nicht möglich und führt zum Förderausschluss. Vorbereitungsarbeiten wie z.B.: Planungen, Vorstudien, Gutachten etc führen nicht zum Förderausschluss, werden aber nicht selbständig nachträglich gefördert.

4.2.2 Begutachtung der Projekteinreichung

Die Begutachtung der Projekteinreichung hinsichtlich der Einhaltung der Förderrichtlinien erfolgt durch den Umweltfonds. Die definitive Zu- bzw. Ablehnung des eingereichten Projektes wird im Umweltfondsbeirat beschlossen und nach Beschluss vom Vorstand des Umweltfonds dem Förderwerber schriftlich mitgeteilt.

4.2.3 Förderzusage/Fördervertrag

Nach positivem Abschluss des Begutachtungsverfahrens wird dem Förderwerber vom Umweltfonds der schriftliche Fördervertrag übermittelt. Nach Unterfertigung des Fördervertrags wird dieser für den Fördergeber und den Förderempfänger für die Projektlaufzeit verbindlich. Der Fördervertrag und alle sonstigen erforderlichen Unterlagen sind auf der Homepage unter www.umweltfonds.at abrufbar.

4.2.4 Bestätigung der Projektumsetzung

In der Folge muss der Förderwerber schriftlich dem Umweltfonds bestätigen, dass das Projekt, wie eingereicht, umgesetzt wurde (z.B.: in Form eines Projektabschlussberichtes und /oder Fotodokumentation). Änderungen im Projekt sind mit dem Umweltfonds einvernehmlich abzustimmen und müssen auch im Fördervertrag entsprechend festgehalten werden.

4.2.5 Nach Fertigstellung des Projektes

Nach Fertigstellung des Projektes ist dem Umweltfonds vom Förderwerber der getätigte Aufwand in geeigneter Form nachzuweisen (z.B.: Rechnungen, Teilrechnungen, Anzahlungen, etc). Sofern die Umsetzung des Projektes weniger kostet als die ursprünglich zugesagte Förderung, so wird für das Projekt nur der (im Falle einer Teilförderung der anteilige) tatsächliche Aufwand ersetzt.

4.2.6 Abschluss

Abschließend ist dem Förderungswerber eine Mitteilung über die Anweisung des Förderbetrags zu übermitteln.

4.2.7 Veröffentlichung

Alle umgesetzten Projekte werden auf www.umweltfonds.at veröffentlicht. Die dafür erforderlichen Unterlagen sind gemeinsam mit der Bestätigung der Projektumsetzung abzugeben.

4.2.8 Kennzeichnung der geförderten Projekte

Die vom Umweltfonds geförderten Projekte sind entsprechend zu kennzeichnen, dass eine Förderung durch den Umweltfonds gewährt wurde. Die Kennzeichnung wird vom Umweltfonds zur Verfügung gestellt.

4.2.9 Ablehnung

Allfällige Ablehnungen sind durch den Umweltfonds kurz zu begründen.

4.2.10 Kontrolle

Der Umweltfonds behält sich vor, neben der Überprüfung der vorgelegten Dokumente auch vor Ort Kontrollen durchzuführen. Die Möglichkeit von Kontrollen sowie die Voraussetzungen einer Rückzahlung der vom Umweltfonds zur Verfügung gestellten Mittel ist vertraglich in den Förderverträgen zu vereinbaren. Bei der Kontrolle hat der Förderwerber in geeigneter Form mitzuwirken. Wer eine gewährte Förderung missbräuchlich zu anderen Zwecken als zu jenen verwendet, zu denen sie gewährt worden ist, macht sich gemäß § 153b des Strafgesetzbuches strafbar.

5.1.

Der Umweltfonds bedient sich zur Durchführung der vom Beirat beschlossenen Projekte und Maßnahmen geeigneter Erfüllungsgehilfen. Die beauftragten Erfüllungsgehilfen stehen in einem Weisungsverhältnis zum Umweltfonds und sind verpflichtet, zwecks inhaltlicher Einflussnahme durch den Umweltfonds die Vorgaben des Umweltfonds bei der Durchführung der Projekte und Umsetzung der Maßnahmen zu befolgen. Diese Weisungsbefugnis des Umweltfonds ist in den Förderverträgen zu verankern. Neben der gebotenen Kontrolle (siehe oben Punkt 4.2) ist daher die tatsächliche inhaltliche Einflussnahme entscheidend!

5.2.

Die Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet über den Stand der Durchführung der Projekte und Maßnahmen zeitnah und regelmäßig zu berichten, sodass der Vorstand in der Lage ist, die Verwendung der Mittel im Sinne des Zwecks des Fonds zu überprüfen.

6.1

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch den Umweltfonds.

6.2

Der Förderwerber ist für die Einholung allfälliger Errichtungs- Benutzungs- bzw. Betriebsbewilligung des geförderten Projektes selbst verantwortlich.

6.3

Der Förderwerber hat alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten alle behördlichen Anordnungen zu befolgen. Der Förderwerber wird den Umweltfonds dafür schad- und klaglos halten. 

Die Satzung des Umweltfonds

Der Umweltfonds wurde als eines der Ergebnisse des Mediationsverfahrens 2005 gegründet. Die Satzung des Umweltfonds wurde von den Parteien des Mediationsverfahrens konzipiert.

Die derzeit gültige Fassung wurde von der Fondsbehörde, der Niederösterreichischen Landesregierung, 2019 genehmigt.

Projekte

12.7.2021

Modifikation der Austrian Airlines Airbus A320 Familie mit Vortex Generatoren

PROJEKTUMFANG: 

Bis zu 15 Flugzeuge der A320 Familie mit Wirbelstromgeneratoren (Vortex-Generatoren) zur Reduktion der Lärmemissionen
 

PROJEKTBESCHREIBUNG:

Die Reduktion der aktiven Lärmemissionen ist ein zentrales Ziel der Austrian Airlines Nachhaltigkeitsstrategie.
Lärmemissionen entstehen vorwiegend durch die Ab- und Anflüge der Flugzeuge am Flughafen und die damit verbundenen Flugverfahren in Bodennähe. Ein wichtiges Ziel der Austrian Airlines ist es diese Lärmbelastungen zu verringern. Unter Anderem befindet sich Austrian Airlines daher seit der Gründung des Dialogforums am Flughafen Wien im engen Austausch mit Anrainergemeinden und Systempartnern. Dabei fokussiert Austrian sich nicht nur auf die Entwicklung und Umsetzung von neuen Ab- und Anflugverfahren, welche die Lärmemissionen in den betroffenen Gemeinderegionen verringern, sondern forscht aktiv an weiteren Möglichkeiten und technischen Innovationen zur Lärmreduktion. Austrian setzt sich außerdem gemeinsam mit weiteren Systempartnern erfolgreich für allgemeingültige Lärmstandards ein.

21.12.2020

CO2 Speicherböden

Zielsetzung

Ziel des Pilotprojektes ist es, CO2-Speicherpotentiale in Ackerböden bei humusaufbauender Bewirtschaftung zu bestimmen und eine Methode zu entwickeln, welche
Kohlenstoffspeicherung durch ackerbauliche Bewirtschaftungsmaßnahmen effektiv und wissenschaftlich klar nachweisbar macht.
Im Rahmen dieses Pilotprojektes werden drei zentrale Ziele verfolgt:
  1. Humusdefizite in Ackerböden zu quantifizieren und daraus Bodentyp-spezifische Kohlenstoffspeicherpotentiale abzuleiten.
  2. Indikatoren für das Monitoring von Humusaufbau und Kohlenstoffbindung im Boden zu bestimmen.
  3. Analytische Bodenindikatoren mit Humusmodellen und betrieblichen Management-Quantifizierungsansätzen zu verbinden, durch die eine maßnahmenbasierte Abschätzung von Kohlenstoffspeicherpotentialen ermöglicht wird.
Dadurch besteht zukünftig die Möglichkeit, lokal entstehende CO2 -Emissionen, die durch den Flugbetrieb freigesetzt werden, lokal zu speichern. Die im Projekt entwickelte
Methode zum Nachweis der CO2-Bindung im Boden als stabil gespeicherter Humus kann damit die Grundlagen für eine Standardisierung, anerkannte Zulassung und Möglichkeit
der offiziellen Ausstellung von CO2 –Zertifikate schaffen.
 

14.12.2020

Maßnahmen zur passiven Fluglaermreduktion

Motivation:

Der Stellenwert von Lärmemission und Immission im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungsprozessen nimmt stetig zu.
 Politische Entscheidungsträger benötigen wirksame und handhabbare Maßnahmen, um die Entwicklung ihrer Verwaltungsgebiete hinsichtlich der Reduktion der Lärmbelastung in positiver Weise zu steuern.
 Die bisher gesetzten und geförderten Maßnahmen im Gebäudesektor zielen vorwiegend auf die transparenten Bauteile eines Gebäudes und schützen ausschließlich den Innenraum. Für die Reduktion des Lärmpegels in Freibereichen und Straßenzügen spielen diese Maßnahmen jedoch keine Rolle. Es benötigt daher auch für den erweiterten Wohn- und Lebensraum im Freien gezielte und effektive Konzepte, die darüber hinaus auch so aufbereitet werden, dass sie für die Entscheidungsträger anwendbar sind.

14.12.2020

Natur- und Bewegungsarena

Himberg - Pellendorf Velm

Zieldefinitionen:

  1. Lebensqualität und Lebensfreude bis ins hohe Alter verbessern
  2. Die eigene Bevölkerung, insbesondere Kindergärten und Schulklassen an die regionalen Besonderheiten heranführen:
    1. heimische Flora und Fauna vorstellen
    2. Bedeutung und Wechselwirkungen im gesamten Netzwerk Natur
  3. Attraktives Bewegungsangebot im Freien schaffen
  4. Die Möglichkeit für Naturliebhaber zu schaffen ihren eigenen Kenntnisstand zu verbessern
  5. Ökologisches Bewusstsein und nachhaltigen Umgang mit der Natur fördern
  6. Lebensraum (Natur) schaffen
  7. Gesundheitsförderung im Alltag erleben
  8. Bewusstseinsbildung zu mehr Bewegung und Gesundheit für alle Bewohner erreichen
  9. emotionale Zugangshürden abbauen
     

1.12.2020

Kooperationsprojekt - Grossenzersdorf Raasdorf Mannsdorf

Ziel:
Erhöhung der Lebensqualität in den Kommunen durch gezielte Projekte im Grünraum.
 
Kooperationen:
Outdoor-Fitness; Förderung der Beweglichkeit und Gesundheit; Erweiterung des Erholungsraums durch konkrete Maßnahmenpaketen;

Das gemeinsame Motto der 3 Gemeinden ist ....

27.11.2020

Stadtmauernpark Großenzersdorf

Die Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf befindet sich östlich der Bundeshauptstadt und liegt direkt in der Einflugschneise des Flughafens Wien. Mit einer durchschnittlichen Lärmbelastung von 55-60 dB ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der Bevölkerung durch Fluglärm gegeben. 
Um einen Ausgleich zur erhöhten Lärmbelastung und der damit einhergehenden Stressbelastung der Bevölkerung zu schaffen, soll der bestehende Grünraum um die mittelalterliche Stadtmauer attraktiviert und zu einem naturnahen Naherholungsraum umgestaltet werden. Dieser waldartige Grünbereich mit einem hohen Anteil an Altbäumen umschließt als offener Ring außerhalb der Stadtmauer ca. drei Viertel des Stadtzentrums.

Die Mauer ...

24.01.2020

Ökologiekonzept Fischamend-Rauchenwarth- Klein-Neusiedl

Projektansatz:
Aufgreifen der übergeordneten Ideen des Ökologiekonzeptes der Airport Region auf lokaler Ebene und Umsetzung als Maßnahmenpaket.
 
Ziele:

  • Ausgleich nachteiliger Auswirkungen durch den Flugbetrieb am Wiener Flughafen
  • Steigerung der Lebensqualität

Maßnahmen:

  • Zielerreichung durch Maßnahmen in den Bereichen: Tiere/Pflanzen/Lebensräume, Ökologie, Landschaft, Klimaanpassung, Erholungsnutzung und Bewusstseinsbildung

... 

21.11.2019

Gestaltung und Aufwertung erlebbarer Naturflächen im Grenzland Siedlungsgebiet/Flughafen

Die benachbarten Gemeinden Enzersdorf an der Fischa und Schwadorf nehmen durch ihre Lage im direkten Anschluss an den Flughafen Wien-Schwechat eine Sonderstellung unter den Gemeinden der Airport Region ein. Das Projekt „Gestaltung und Aufwertung erlebbarer Naturflächen im Grenzland Siedlungsgebiet/Flughafen“ orientiert sich an dieser räumlichen Besonderheit und definiert gestaltende und aufwertende Maßnahmen, die im Rahmen der Idee eines übergeordneten Ökologiekonzeptes der Airport Region, zur Etablierung bzw. Wiederherstellung erlebbarer Naturflächen auf lokaler Ebene umgesetzt werden. Naturräumliche Potentiale werden erkannt, gesichert und gefördert sowie durch entsprechende Durchwegungen erlebbar gemacht. Durch örtliche Infopoints sowie projektbegleitende Informationsveranstaltungen soll ein Bewusstsein innerhalb der ansässigen Bevölkerung für die Qualität und Wertigkeit bestehender Naturräume im Spannungsfeld „Siedlungsgebiet/Flughafen“ gefördert werden.

Ziel des Projekts ...

10.1.2020

Einsatz von fortgeschrittener Schallanalyse und künstlicher Intelligenz zur Erkennung von Fluglärm

Beim Einsatz von Schallmessungen zur Charakterisierung der Belastung der Bevölkerung durch Fluglärm ist das größte Problem die Zuordnung der registrierten Schallereignisse zu bestimmten Schallquellen in der Umwelt. Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu Unsicherheiten bei der Interpretation von Messergebnissen geführt. Als Beispiel sei hier eine vom Flughafen Wien publizierte Schallmessung auf der Burg Liechtenstein angeführt, bei der in der Zeit vom 18. 10.- 4. 11. 2016 in der Nacht von 661 registrierten Schallereignissen nur ein einziges dem Fluglärm zugeordnet wurde. Eine Auswertung der Sekundärradardaten im betreffenden Zeitraum ergibt jedoch 33 Überflüge, die aufgrund der übermittelten Geokoordinaten und Flughöhen mit Sicherheit die Ansprechschwelle der Schall­Messgeräte überschritten haben. Daran sieht man die Unzulänglichkeit der eingesetzten klassischen Auswerte-Verfahren. Dies wurde auch mit den Experten des Flughafens im Rahmen des Dialogforums bei einem FANOMOS-Termin für die Stadtgemeinde Mödling erörtert. Der Flughafen hat in der Zwischenzeit die Modernisierung der Messtechnik eingeleitet und die Schallmessung mit dem Einsatz von theoretischen Lärm-Berechnungen ergänzt.
In dieser Diplomarbeit sollen ...
 

21.11.2019

Projekte "Römerland Carnuntum"

30 Gemeinden bilden die Region Römerland Carnuntum. Der Regionalentwicklungsverein Römerland Carnuntum wurde 2002 gegründet. Er setzt für die Stärkung und Weiterentwicklung der Region ein.
Uns in der Region ist es wichtig, Zukunftsthemen rechtzeitig zu erkennen und diese in die regionale Praxis umzusetzen. Wir wollen uns jenen Themen widmen, die wir für die Zukunft wichtig halten.
Das Römerland Carnuntum, als Region zwischen zwei europäischen Metropolen, am Schnittpunkt zwischen „altem“ und „neuem“ Europa, gerät zunehmend in den Brennpunkt globaler Entwicklungen und Interessen. Um die Region eigenständig zu entwickeln, um sie ökonomisch, ökologisch und sozio-kulturell attraktiv zu erhalten bzw. diese Attraktivität weiter auszubauen, ist sie gefordert, langfristig zu denken und heute die richtigen Weichen für morgen zu stellen. Darüber hinaus will sich die Region als europäische Modellregion für nachhaltige Regionalentwicklung, die mit den Menschen gestaltet wird, etablieren und positionieren.